Grabsteine ohne Kinderarbeit: Was das Bestattungsgesetz NRW vorschreibt
Wer einen Grabstein kauft, denkt zunächst an Material, Form und Inschrift. Doch hinter der Oberfläche steckt eine Frage, die erst auf den zweiten Blick beschäftigt: Unter welchen Bedingungen wurde der Naturstein abgebaut und verarbeitet? In Nordrhein-Westfalen gibt es dazu eine klare gesetzliche Antwort, die sowohl Verbraucher als auch Anbieter kennen sollten.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Was regelt § 4a BestG NRW genau?
- Wie funktioniert die Zertifizierung?
- Was bedeutet das für Sie als Käufer?
- Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- In NRW dürfen Grabsteine aus Naturstein nur aufgestellt werden, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt wurden.
- Der Nachweis erfolgt entweder über das Herkunftsland oder durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle mit Siegel.
- Zertifizierungsstellen müssen unangekündigte Kontrollen im Herstellungsstaat durchführen, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen.
- Die Regelung gilt für alle Natursteine, die nach dem 1. Mai 2015 ins Bundesgebiet eingeführt wurden.
Was regelt § 4a BestG NRW genau?
Das Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BestG NRW) wurde im Jahr 2014 um den § 4a ergänzt. Er legt fest, dass Grabmäler und Grabeinfassungen aus Naturstein auf einem Friedhof in NRW nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn eine von zwei Bedingungen erfüllt ist: Entweder stammt der Stein aus einem Land, in dem die Herstellung von Naturstein nachweislich nicht gegen das Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 17. Juni 1999 verstößt, oder der Stein wurde von einer anerkannten Zertifizierungsstelle geprüft und trägt ein entsprechendes Siegel.
Das ILO-Übereinkommen Nr. 182 definiert die schlimmsten Formen von Kinderarbeit, darunter Sklaverei, Schuldknechtschaft sowie gefährliche Arbeit, die die Gesundheit von Kindern gefährdet. Der Gesetzgeber setzt damit ein klares Signal: Grabsteine, deren Herstellung auf Kosten von Kindern geht, haben auf deutschen Friedhöfen keinen Platz.
Folgende Informationen sind laut Gesetz für einen zertifizierten Grabstein verpflichtend:
- Nachweis der Zertifizierung durch eine anerkannte Stelle
- unveränderliches Siegel oder gleichwertige Kennzeichnung am Stein
- Kontrolle im Herstellungsstaat, die nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf
Wie funktioniert die Zertifizierung?
Eine Organisation wird als Zertifizierungsstelle anerkannt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Sie darf weder unmittelbar noch mittelbar am Handel mit Steinen beteiligt sein, muss über einschlägige Fachkenntnisse verfügen und ist verpflichtet, ihre Prüftätigkeit zu dokumentieren. Die Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde ist auf maximal 5 Jahre befristet und kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.
Die Kontrollen vor Ort im Herstellungsstaat müssen unangekündigt stattfinden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Bedingungen im laufenden Betrieb und nicht nur für Besuche eingehalten werden. Sind staatliche Reisebeschränkungen die Ursache dafür, dass Kontrollen vorübergehend nicht möglich sind, ruht die entsprechende Verpflichtung der Zertifizierungsstellen. Nach Aufhebung dieser Beschränkungen sind die Kontrollen unverzüglich wiederaufzunehmen.
Was bedeutet das für Sie als Käufer?
Für Hinterbliebene, die einen Grabstein erwerben, bringt das Gesetz mehr Klarheit und Sicherheit. Achten Sie beim Kauf auf folgende Punkte:
- Ist der Stein mit einem Zertifizierungssiegel gekennzeichnet?
- Gibt der Anbieter Auskunft über Herkunftsland und Produktionsbedingungen?
- Wird die Zertifizierung durch eine anerkannte, unabhängige Stelle ausgestellt?
Ein sichtbares Siegel am Stein ist dabei nicht nur ein formales Kriterium, sondern auch ein Zeichen dafür, dass der gesamte Lieferprozess geprüft und dokumentiert wurde. Friedhofsverwaltungen in NRW sind berechtigt, entsprechende Nachweise einzufordern, bevor ein Grabstein aufgestellt wird.
Fazit
Wer beim Kauf eines Grabsteins auf Herkunft und Zertifizierung achtet, handelt nicht nur gesetzeskonform, sondern auch verantwortungsbewusst. Bei Granit-Discount.com GmbH beziehen wir unsere Grabplatten aus Granit ausschließlich über zertifizierte Lieferketten, die den Anforderungen des § 4a BestG NRW entsprechen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu Herkunft, Zertifizierung oder der Auswahl des passenden Natursteins haben. Wir begleiten Sie transparent durch den gesamten Prozess.